Organisatorische Voraussetzungen
1. Der Vertragsarzt informiert den Patienten über die Videosprechstunde entsprechend den Anforderungen an die Teilnehmer zur Durchführung der Videosprechstunde gemäß BMV-Ä Anlage 31b § 3 und holt eine Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung des genutzten Videodienstanbieters ein, die die Anforderungen des Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO erfüllt.
2. Die Videosprechstunde darf nur von einem Vertragsarzt durchgeführt werden.
3. Der Vertragsarzt darf für die Videosprechstunde ausschließlich zertifizierte Videodienstanbieter nutzen.
Anforderungen an den Vertragsarzt
1. Die apparative Ausstattung umfasst einen Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon
und einen Lautsprecher. Deren Funktionalitäten können auch vollständig oder teil-
weise in einem Gerät vereint sein.
2. Der Vertragsarzt informiert den Patienten über die Videosprechstunde entspre-
chend den Anforderungen an die Teilnehmer zur Durchführung der Videosprech-
stunde gemäß § 3 und holt eine Einwilligung des Patienten in die Datenverarbei-
tung des genutzten Videodienstanbieters ein, die die Anforderungen des Artikel 9
Absatz 2 Buchstabe a) i. V. m. Artikel 7 DS-GVO erfüllt.
3. Die Videosprechstunde darf nur von einem Vertragsarzt durchgeführt werden.
4. Der Vertragsarzt darf für die Videosprechstunde ausschließlich gemäß § 5 zertifi-
zierte Videodienstanbieter nutzen.